Liegenschaft Hehlen
Besitz-Herrschaft
Eigentlich ist Schloss Hehlen im strengen Sinne keine Liegenschaft der Familie v. Saldern, sondern derer v.d. Schulenburg. Fritz von der Schulenburg (1518–1589) war allerdings mit Ilse v. Saldern (1539-1607) verheiratet, die während der Ehe und auch noch als Witwe sehr aktiv war.
Beschreibung
Die folgenden Texte sind modifiziert aus mehreren Stellen der Internetseite www.inschriften.net entnommen (Suchwort Hehlen, detaillierte Nachweise dort) – ein wertvolles Projekt, ein Fundus an historischen Informationen für das man dankbar sein muss. Den Autorinnen und Autoren sei hier ausdrücklich gedankt.
Nach dem Aussterben der Familie v. Frenke 1558 fiel deren umfangreicher Lehnsbesitz in Hehlen an Fritz von der Schulenburg. Am 28. November 1564 hatte Herzog Heinrich d. J. seinem Rat die Erlaubnis zum Bau eines festen Hauses erteilt.
Die Wasserburg wurde ein festes Haus, um eine gewisse Unabhängigkeit vom Landesherren zu demonstrieren, wozu nicht zuletzt die Erfahrung der zahlreichen Konflikte beigetragen haben wird, welche die Saldernsche Familie mit Herzog Julius austrug. Heinrich v. Saldern, der Schwager Fritz von der Schulenburgs, baute mit der stilistisch verwandten Anlage des Schlosses Henneckenrode (siehe dort) ebenfalls ein immer noch wehrhaftes festes Haus.
Konflikte
Besonders nach dem Tod F.v.d. Schulenburg kam es zu zahlreichen Konflikten mit der Verwandtschaft.
Ausgangspunkt war vermutlich der Streit zwischen der Witwe Ilse v. Saldern und dem Neffen ihres Mannes, Albrecht von der Schulenburg (1557–1607), der 1582 die Tochter ihres Bruders Heinrich, Oleke, geheiratet hatte. Ilse verlangte von dem Lehnsnachfolger einen Ausgleich für die Baukosten des Hehlener Schlosses – womit der Betrag in ihr Erbe eingegangen wäre. Als nach dem Tod Ilses 1607 zwei ihrer Schwestern, Margarethe, verheiratete von Veltheim (1545–1615), und Sophie, verheiratete von Klencke (1546–1620), die Forderung gegenüber ihrer inzwischen ebenfalls verwitweten Nichte Oleke erneuerten, reagierte die Schulenburgsche Verwandtschaft mit dem Vorwurf, daß das Ehepaar seit 1574 getrennt gelebt habe und daß Ilse von Saldern in Hehlen zu groß, zu kostspielig und nicht nach dem Willen ihres Mannes gebaut habe. Dem widerspricht einerseits die Bauinschrift von 1579; andererseits kann die Tatsache, dass Fritz vor allem den Pfandbesitz in Vienenburg verwaltete, während seine Frau in Hehlen wirkte, einer pragmatischen Arbeitsteilung des Paares zugeschrieben werden. An dem Prioratshof in Braunschweig, den beide als Wohnsitz nutzten, finden sich ebenfalls gemeinsame Bauinschriften, von denen eine bereits von 1585 ist. Trotzdem wird deutlich, daß Ilse von Saldern nicht nur das Andenken ihres Mannes als Kriegsheld verewigen wollte, sondern ihn ausdrücklich als Bauherrn in Hehlen darstellt, der alles von seinem recht Erworbnem gut bezahlt habe. Außerdem stellt sie ihn als ihren ‚geliebten‘ bzw. ‚besten‘ Ehemann heraus, mit dem sie in fried vnd Ruh … Beisamend biß ins dreißigst Jahr gelebt habe – wie auch schon die Stiftungen von 1590 und 1591 für die Kapellen in Braunschweig und Hehlen ihre dreißigjährige „stille“ Ehe betont hatten. Demselben Zweck dürfte auch das gemeinsame Brustbild im Schloßinnenhof dienen‚ das wegen seiner stilistischen Verwandtschaft ebenfalls in das Jahr 1597 zu setzen sein dürfte. Ilse v. Saldern versäumte es nicht, auf dem Epitaph auch das Saldernsche Wappen anbringen zu lassen und in Inschrift A zu erwähnen, daß ihre Hochzeit vffm Lawenstein stattgefunden hatte, der der Mittelpunkt der Saldernschen Machtstellung gewesen war und den ihr Bruder Heinrich 1587 an Herzog Julius verloren hatte. Als Kinderlose, die keine eigene Tradition durch Nachkommenschaft begründen konnte, war ihr der Bezug zur Herkunftsfamilie wichtiger als der zu der Familie ihres Mannes.
In der Leichenpredigt für Ilse v. Saldern wird betont, dass sie bis kurz vor ihrem Tod im Schloss in einer bescheidenen Wohnung gelebt habe; sie reiste aber auch regelmäßig nach Braunschweig, wo sie im Prioratshof, den sie einer Schwester vermachte, weiter eine Wohnung unterhielt. Wenn in der Leichenpredigt ihr achtzehnjähriger „elender Witwenstand“ und mancherlei Widerwärtigkeiten und Verfolgungen beklagt werden, so bezieht sich dies neben körperlichen Gebrechen – sie soll am Ende halb erblindet gewesen sein – vor allem auf die erbitterten Konflikte, die Ilse von Saldern zusammen mit ihren Brüdern gegen Herzog Heinrich Julius und schließlich auch gegen ihre Neffen ausfocht, nachdem diese sich dem Herzog unterworfen hatten.