Liegenschaft Oedelum

Besitz etc.

Burchard von Saldern (1534-1589)Lehnsherr

Beschreibung

“Der alte Rittersitz ist aus einem Klosterhof hervorgegangen. Im Jahre 1185 stiftete Adelheid Gräfin von Asseln, vermählte Gräfin von Holstein-Schaumburg, den Grundstock für einen Wirtschaftshof dem Zisterzienserkloster Loccum. Trotz der Entfernung vom Steinhuder Meer vermochten die tüchtigen Zisterzienser, durch Zukäufe hier einen Großbetrieb (Grangie) zu bilden. Dazu gehörten auch eine Mühle, eine Schäferei, die Einkünfte aus dem Zehnten und das Patronat über die Kirche. Während der Hildesheimer Stiftsfehde (1519-1523) konnte der Abt sogar für eine Weile gewisse Befugnisse des Amtes Peine an seinen Klosterhof ziehen.

Danach wurde Oedelurn dem Amt Steinbrück unterstellt, das zum braunschweig-wolfenbüttelschen Teil des Großen Stiftes gehörte. Aber für den Kloster­hof blieben die Verhältnisse im benachbarten Amt Peine nicht ohne Folgen. Hier war von 1554 bis 1603 der Herzog von Holstein-Gottorf der Pfandherr. Er verpfän­dete das Amt weiter, und zwar nacheinander an drei Obristen von Holle und an Erich Hans von Münchhausen. Sie stammten sämtlich aus der Nachbarschaft von Kloster Loccum, das ihnen seit 1563 den Klosterhof in Oedelum mit der Schäferei und der Mühle ebenfalls pfandweise überließ. In ihre Rechte trat Burchard von Saldern auf Equord ein (…), dessen Frau des erwähnten Münchhausen Schwester war. Die Verpfändung an diese Herren bedeutete aus Sicht von Loccum zweifelsohne zugleich Schutz, nachdem der Klosterhof Oedelum wie eine Insel in protestantischem Gebiet lag. 1562 war in Peine die Reformation eingeführt worden, 1568 im Amt Steinbrück. … Dann sollte die Witwe von Burchard von Saldern noch 26 Jahre lang die Einkünfte nutzen. Eine besondere Rücksicht auf die Münchhausens hatte immer noch Priorität, zumal es um die Finanzen der Salderns jetzt schlecht stand.” (von Reden-Dohna, 1999, S. 317f).

Lage

Lage: Gemeinde Schellerten, Landkreis Hildesheim. Das Gut liegt als Einzel­hof 3 km westlich von Oedelum.

Zusammengestellt von Matthias v. Saldern